Fluggastrechte
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Kommission, der türkischen Verordnung über Fluggastrechte und den kanadischen Bestimmungen zum Schutz von Fluggastrechten haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug gestört wurde. Der Flug muss die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Fluggastrechteverordnungen sind weltweit festgelegte Rahmenbedingungen zum Schutz der Interessen von Reisenden. Beispiele hierfür sind die EU-Verordnung 261/2004, die türkische SHY-Passenger Rights Regulation und die kanadischen Air Passenger Protection Regulations. Diese Verordnungen stellen gemeinsam sicher, dass Passagiere in drei Regionen gut informiert und geschützt sind, wenn es zu unerwarteten Reiseunterbrechungen kommt.

EG-Verordnung 261/2004 – Fluggastrechte

Berechtigte Fälle

Die EU-Verordnung 261/2004, bekannt als EU 261, schützt die Rechte der Passagiere in folgenden Fällen:

  • Flugstornierungen
  • Flugverspätungen und verpasste Anschlussflüge, insbesondere
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung

und gilt für Flüge:

  • Innerhalb der EU durch EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaften
  • Ankunft in der EU aus dem Ausland durch EU-Fluggesellschaften
  • Abflug aus der EU in Nicht-EU-Länder durch EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaften
Route / Fluggesellschaft Fluggesellschaft kommt aus der EU Fluggesellschaft kommt nicht aus der EU
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU Nein Nein
Von außerhalb der EU in die EU Ja Nein
Von der EU nach außerhalb der EU Ja Ja
Von der EU zur EU Ja Ja

Bestimmungen

Stornierung: Passagiere können zwischen Rückerstattung oder Streckenänderungen wählen. Eine Entschädigung steht zur Verfügung, wenn die Passagiere nicht innerhalb bestimmter Fristen informiert wurden.

Verspätung: Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden (Flüge bis zu 1500 km), 3 Stunden (EU-Flüge über 1500 km und alle Flüge zwischen 1500 und 3500 km) oder 4 Stunden (alle anderen Flüge) muss Unterstützung geleistet werden. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden haben Passagiere möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Nichtbeförderung: Bei Überbuchung haben Passagiere bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung des Tickets oder Streckenänderung.

Verpasste Anschlussflüge: Bei Anschlussflügen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort besteht Anspruch auf Entschädigung, basierend auf der Dauer der Verspätung und der Entfernung, wenn die Flüge unter einer einzigen Buchung gebucht wurden. Eine Entschädigung gilt nicht für verpasste Anschlussflüge aufgrund von Sicherheitsverzögerungen oder Nichteinhaltung der Boarding-Zeit.

Höhe der Entschädigung

Bei Flugstörungen nach EU-Recht können Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben. Der Betrag liegt zwischen €250 und €600. Wenn die Fluggesellschaft einem Passagier eine Umleitung angeboten hat und er das Ziel schneller erreicht hat, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.

Zusätzliche Leistungen

In einigen Fällen können Passagiere je nach Dauer der Verspätung und Flugstrecke auch Unterstützung, Rückerstattung und Rückreiseoptionen erhalten.
Überprüfen Sie mit unserem EU 261-Antragsformular, ob Ihr gestörter Flug für eine Entschädigung in Frage kommt.

Entschädigungsberechner

Türkische Verordnung

Die türkische Verordnung über Fluggastrechte legt Bestimmungen für Reisende in den Szenarien der Nichtbeförderung, Verspätung und Stornierung fest. Diese Verordnung gilt für Flüge, die von türkischen Fluggesellschaften von/nach türkischen Flughäfen sowie von ausländischen Fluggesellschaften von türkischen Flughäfen durchgeführt werden. In einigen Aspekten ähnelt diese Verordnung der europäischen EG 261, weist jedoch einige signifikante Unterschiede auf, insbesondere im Hinblick auf Flugverspätungen.

Route / Fluggesellschaft Fluggesellschaft kommt aus der Türkei Fluggesellschaft kommt nicht aus der Türkei
Von außerhalb der Türkei nach außerhalb der Türkei Nein Nein
Von außerhalb der Türkei in die Türkei Ja Nein
Von der Türkei nach außerhalb der Türkei Ja Ja
Von der Türkei zur Türkei Ja Ja

Bestimmungen

  • Nichtbeförderung: Bei Überbuchung haben Passagiere bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung des Tickets oder Streckenänderung.
  • Stornierung: Passagiere können bei nicht durch höhere Gewalt bedingten Stornierungen zwischen Rückerstattung oder Streckenänderungen wählen. Eine Entschädigung steht zur Verfügung, wenn die Passagiere nicht innerhalb bestimmter Fristen informiert wurden.
  • Verspätung: Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden (kurze internationale/Inlandsflüge), 3 Stunden (1500-3500 km internationale Flüge) oder 4 Stunden (Langstreckenflüge) muss Unterstützung geleistet werden.

Entschädigung nach türkischem Recht

  • Inlandsflüge: 100
  • Internationale Flüge bis 1500 km: 250
  • Internationale Flüge von 1500-3500 km: 400
  • Internationale Flüge über 3500 km: 600

Unterstützung

  • Kommunikation (Anrufe, Nachrichten, E-Mails)
  • Mahlzeiten: Getränke (bei einer Verspätung von 2-3 Stunden), Getränke und Mahlzeit (bei einer Verspätung von 3-5 Stunden), Getränke und Snack (bei einer Verspätung von 5+ Stunden)
  • Hotelunterkunft und Flughafentransport bei Übernachtungsverspätungen

Entschädigungsberechner

 

Kanadische Regulierunge zum Schutz von Fluggastrechten

Berechtigung und Abdeckung

Diese Vorschriften gelten für Flüge, die Kanada betreffen, einschließlich Anschlussflügen. Fluggesellschaften werden als groß (über 2 Millionen Passagiere in den beiden Vorjahren) oder klein eingestuft.

Höhe der Entschädigung

Verspätung oder Stornierung
Große Fluggesellschaft:

  • 400 CAD bei einer Verspätung von 3+ Stunden
  • 700 CAD bei einer Verspätung von 6+ Stunden
  • 1.000 CAD bei einer Verspätung von 9+ Stunden

Kleine Fluggesellschaft:

  • 125 CAD bei einer Verspätung von 3+ Stunden
  • 250 CAD bei einer Verspätung von 6+ Stunden
  • 500 CAD bei einer Verspätung von 9+ Stunden

Nichtbeförderung

  • 900 CAD bei einer Verspätung von weniger als 6 Stunden
  • 1.800 CAD bei einer Verspätung zwischen 6 und 9 Stunden
  • 2.400 CAD bei einer Verspätung von mehr als 9 Stunden

Zusätzliche Leistungen

Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren Informationen, alternative Reisevereinbarungen, Rückerstattungen und gegebenenfalls Entschädigungen für Unannehmlichkeiten zur Verfügung stellen.

Behandlungsstandard

Nach einer Wartezeit von 2 Stunden müssen die Fluggesellschaften Folgendes kostenlos anbieten:

  • Angemessene Verpflegung und Getränke
  • Kommunikationszugang

Bei Übernachtungswarten müssen die Fluggesellschaften Folgendes bereitstellen:

  • Hotelunterkünfte
  • Transport zum und vom Flughafen

Entschädigungsberechner

 

Gestörtes Gepäck

Gemäß den EU-Vorschriften haftet die Fluggesellschaft für verlorenes, beschädigtes oder verspätetes aufgegebenes Gepäck sowie für beschädigtes Handgepäck. Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 1300. Ein Passagier muss innerhalb von 7 Tagen nach Verlust oder Beschädigung des Gepäcks und innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks einen schriftlichen Anspruch bei der Fluggesellschaft einreichen.

Wenn Flüge keinen Anspruch auf Entschädigung haben

Die Verpflichtungen der Fluggesellschaften sind in Fällen von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, auch als höhere Gewalt bezeichnet, begrenzt oder sogar ausgeschlossen. Dazu gehören politische Instabilität, meteorologische Bedingungen, Naturkatastrophen, Zusammenstöße mit Tieren (Vogelschlag), Sicherheitsrisiken, Sicherheitsprobleme und Streiks, die den Betrieb beeinträchtigen. Beachten Sie, dass Streiks des Flughafenpersonals nicht als unvermeidbarer Umstand gelten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Grund für die Flugstörung außergewöhnlich war oder ob andere Flüge bei Ihrer Verspätung durchgeführt wurden, ist es besser, zu überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Nutzen Sie unser einfaches Formular, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

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