Entschädigung bei Flugstornierung
Gemäß der EU-, kanadischen und türkischen Gesetzgebung können Passagiere von annullierten Flügen Anspruch auf Entschädigung haben.

Was gilt als Flugausfall?

  • Der ursprüngliche Flugplan wird aufgegeben und der Passagier wird auf einen anderen planmäßigen Flug umgebucht.
  • Das Flugzeug ist gestartet, kehrte jedoch zum Abflughafen zurück und die Passagiere wurden auf einen anderen Flug umgebucht.
  • Der Flug kommt an einem Flughafen an, der nicht das auf dem Ticket angegebene endgültige Ziel ist, es sei denn:
    • Der Passagier hat eine Umleitung zum Flughafen des ursprünglichen endgültigen Ziels oder zu einem anderen vom Passagier vereinbarten Ziel akzeptiert. In diesem Fall handelt es sich um eine Verzögerung und nicht um eine Annullierung.
    • Der Ankunftsflughafen und der Flughafen des ursprünglichen endgültigen Ziels liegen in derselben Stadt, Stadt oder Region. In diesem Fall handelt es sich um eine Verzögerung und nicht um eine Annullierung.

Die EU-Fluggastrechte für Annullierungen gelten:

  • Wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet und entweder von einer EUoder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
  • Wenn der Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU ankommt und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
  • Wenn der Flug von der EU in ein Nicht-EU-Land abfliegt und entweder von einer EUoder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
  • Wenn der Passagier für diese Reise noch keine Leistungen (Entschädigung, Umleitung, Unterstützung von der Fluggesellschaft) im Zusammenhang mit Flugproblemen gemäß dem maßgeblichen Recht eines Nicht-EU-Landes erhalten hat.

EU-Verordnungen gelten auch für Flüge von und nach Island, Norwegen und der Schweiz.

Reisen vom Vereinigten Königreich in ein EU-Land

Ab dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Regeln für Fluggastrechte nicht mehr für Annullierungen von Flügen vom Vereinigten Königreich in die EU, wenn der Flug von einer britischen oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde, auch wenn der Flug vor diesem Datum gebucht wurde.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Regeln weiterhin, wenn der Flug vom Vereinigten Königreich in die EU von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde, es sei denn, der Passagier hat bereits eine Entschädigung oder Leistungen gemäß britischem Recht erhalten.
Die britischen Regeln für Fluggastrechte (UK 261) ähneln weitgehend der EU 261 und gelten:

  • für Passagiere, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich abfliegen
  • für Passagiere, die außerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Flughafen in folgenden Ländern abfliegen:
    • Vereinigtes Königreich, wenn die Fluggesellschaft entweder eine EU-/EWR-Fluggesellschaft oder eine britische Fluggesellschaft ist
    • EU/EWR, wenn die Fluggesellschaft eine britische Fluggesellschaft ist.

Einer der Hauptunterschiede besteht in der Ersetzung des Euro-Betrags der Entschädigung durch neue Sterling-Beträge.

Die Stornierungsrichtlinie für Flüge variiert von Land zu Land. In diesem Artikel konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die EU-261-Verordnung. Passagiere sollten die entsprechenden Vorschriften je nach Flugrecht prüfen.

Unterstützung

Den Passagieren des annullierten Fluges steht auch kostenlose Unterstützung am Flughafen zu, einschließlich:

  • Erfrischungen
  • Essen
  • Unterkunft (wenn ein Passagier für den nächsten Tag umgebucht wird)
  • Transport zu Ihrer Unterkunft und Rückkehr zum Flughafen
  • 2 Telefonate, Telex, Faxnachrichten oder E-Mails

Wenn keine Unterstützung angeboten wird und der Passagier seine eigenen Mahlzeiten und Erfrischungen bezahlt hat, sollte die Fluggesellschaft ihm diese erstatten, sofern die Ausgaben notwendig, angemessen und angemessen waren. Der Passagier sollte alle Belege zu diesem Zweck aufbewahren.

Entschädigung bei Flugausfall

Wenn der Passagier weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde, hat er Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, zu beweisen, ob und wann der Passagier persönlich informiert wurde, dass der Flug annulliert wurde. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

Betrag in EUR Entfernung
250 1 500 km oder weniger
400 Mehr als 1 500 km innerhalb der EU und alle anderen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km
600 Mehr als 3 500 km

    • Wenn ein Passagier seine Fahrkarte erstatten lässt hängt die Entschädigung von der Flugdauer ab
    • Wenn ein Passagier eine Umleitung wählt hängt die Entschädigung von der Flugdauer und der Verzögerung bei der Ankunft am endgültigen Zielort nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit ab.

Wann wird die Entschädigung reduziert oder nicht gezahlt?

Wenn die Fluggesellschaft eine Umleitung angeboten hat und der Passagier sie akzeptiert und sein endgültiges Ziel mit einer Verzögerung von 2, 3 oder 4 Stunden erreicht, kann die Entschädigung um 50% reduziert werden. Die reduzierten Beträge können sein:

Betrag in EUR Verzögerung (im Vergleich zur ursprünglichen Ankunftszeit) Entfernung
125 0-2 Stunden 1 500 km oder weniger
200 0-3 Stunden Mehr als 1 500 km innerhalb der EU und alle anderen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km
300 0-4 Stunden Mehr als 3 500 km

Ein Passagier hat keinen Anspruch auf Entschädigung:

  • wenn ein Passagier mehr als 14 Tage im Voraus informiert wird
  • wenn ein Passagier zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem geplanten Abflug informiert wird und eine Umleitung angeboten wird, die es ermöglicht:
    • nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit abzureisen und
    • das endgültige Ziel weniger als 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen
  • wenn ein Passagier weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug informiert wird und eine Umleitung angeboten wird, die es ermöglicht:
    • nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit abzureisen und
    • das endgültige Ziel weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.

Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die nicht vermieden werden konnten. Examples of such events are:

    • air traffic management decisions

    • political instability

    • adverse weather conditions

    • security risks

    • strikes external to an airline

Turkish flight cancellation

Die Regelungen in der Türkei ähneln den europäischen, aber die Entschädigungsbeträge unterscheiden sich.

Bei Inlandsflügen innerhalb der Türkei, die storniert wurden, hat jeder Passagier möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von €100.

Bei stornierten internationalen Flügen hat jeder Passagier möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von €125 bis €600, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätungszeit.

Stornierung eines kanadischen Fluges

Die Regelungen in Kanada ähneln den europäischen, aber die Entschädigungsbeträge unterscheiden sich.

Passagiere haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 125 bis 1000 CAD, abhängig von der Größe der Fluggesellschaft und der Verspätungszeit.

FAQ

Wie kann man überprüfen, ob ein Flug storniert wurde?

Um über den Flugstatus informiert zu sein, sollte man die offizielle Website der Fluggesellschaft überwachen, insbesondere den persönlichen Bereich, oder regelmäßig E-Mails auf Updates von der Fluggesellschaft überprüfen. Wenn man sich bereits am Flughafen befindet, kann man auch die Anzeigetafeln oder die Website oder App des Flughafens für Echtzeitinformationen nutzen.

Was tun, wenn ein Flug storniert wurde?

Wenn ein Flug storniert wird, ist es wichtig, sich so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft zu wenden, um verfügbare Optionen zu verstehen und alternative Vereinbarungen zu treffen. Es ist ratsam, Nachweise über die Stornierung und Belege für entstandene Kosten aufzubewahren, um mögliche zukünftige Entschädigungen und/oder Erstattungen zu beantragen.

Wie kann man eine Entschädigung für einen stornierten Flug beantragen?

Um eine Entschädigung für einen stornierten Flug mit Compensair zu beantragen, muss lediglich ein kurzes Online-Formular ausgefüllt, erforderliche Dokumente hochgeladen und E-Mails/Profil auf Anwendungsaktualisierungen überwacht werden. Passagiere müssen keine Gebühr zahlen, es sei denn, sie erhalten eine Entschädigung.

Überprüfen Sie Ihre Entschädigung, falls Sie von einer Störung eines EU-Fluges betroffen waren:

 

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